Sozialrecht im Unternehmen

Wir vertreten und beraten Unternehmen

– im Rahmen von Betriebsprüfungen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge

– bei der Frage der sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter und Geschäftführer des Unternehmens

– bei der ordnungsgemäßen Beitragspflicht der Arbeitnehmer im Unternehmen

– bei der Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit zur Selbstständigkeit von Kleinunternehmen

– Abgrenzung der freien Mitarbeiterschaft zur beitragspflichtigen Mitarbeit

– Sozialversicherungspflicht der mitarbeitenden Familienangehörigen